Qualitätsbündnis

Das Thema „Kindeswohlgefährdung - Sexualisierte Gewalt an Mädchen und Jungen“ ist ein gesellschaftliches Querschnitts-Problem, dem sich auch der organisierte Sport als wichtiger Teil unserer Gesellschaft stellen muss und auch tatsächlich stellt.  Sie kann überall dort vorkommen, wo Menschen gemeinsam agieren, sich aufeinander einlassen und besonders dort, wo sie von einander abhängig sind, also in Familien, Nachbarschaften, Schulen, Freizeiteinrichtungen,kirchlichen Gemeinschaften und auch im Sport.

Der Tanzclub DASH ev. als gemeinnütziger Verein spricht sich entschieden gegen jegliche Form von Gewalt im Sport aus.

Wir sehen es als unseren Auftrag, den Verein, Trainer*innen und Übungsleiter*innen für das Thema sexualisierte Gewalt an Mädchen und Jungen im Sport zu sensibilisieren und für alle Mitglieder eine gewaltfreie Atmosphäre zu schaffen. Zum Schutzauftrag für die besonders zu schützende Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen gehört es ebenso, Maßnahmen zur Prävention und Intervention zu erarbeiten, diese zu kennen und innerhalb unserer Organisationsstrukturen zu verankern.

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor jeglicher Art von Gewalt. Im Rahmen der Garantenpflicht haben Sportvereine und -verbände die Aufgabe ihren minderjährigen Sportler*innen gegen jegliche Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer, emotionaler oder sexueller Art, zu schützen. Hier steht auch unser Verein in der Verantwortung, Kinder und Jugendliche sowie junge Heranwachsende vor Gewalterfahrungen zu schützen. Deshalb erarbeiten wir ein Konzept in dem Kinder und Jugendliche, aber auch die haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen unterstützt und geschützt werden.

Die Kampagne Schweigen schützt die Falschen - Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport gehört zum 10-Punkte Aktionsprogramm des Landessportbundes NRW. 

10 Punkte Aktionsprogramm

Das Präsidium des Landessportbundes und der Vorstand der Sportjugend NRW haben ein 10-Punkte-Aktionsprogramm zur Prävention von sexueller Gewalt im Sport beschlossen.

Entwicklung von fachspezifischen Konzepten zur Prävention

Die Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes werden aufgefordert, individuelle oder fachspezifische Präventionskonzepte für ihren Verband oder Bund zu entwickeln. Der Landessportbund wird die Entwicklung mit einem Leitfaden begleitend unterstützen.

Information und Sensibilisierung

Die Durchführung von Informationsveranstaltungen und Seminaren für Fachverbände, Bünde und Sportvereine wird weiterhin über VIBSS sichergestellt. Weiterhin wird eine Informationsveranstaltung für hauptberufliche Mitarbeiter/innen durchgeführt.

Entwicklung des Elternratgebers

Im Rahmen der Verbesserung der Information wird ein Elternratgeber entwickelt.

Qualifizierung der Ansprechpersonen

Die Qualifizierung von Ansprechpersonen als Erstberatungsstelle durch den Landessportbund wird konzeptionell erarbeitet und allen Mitgliedsorganisationen angeboten.

Erarbeitung eines Leitfadens zur Intervention

Es wird ein Interventionsleitfaden für Vereinsvorstände für das Verhalten im Krisenfall und Verdachtsfall erarbeitet. Der Leitfaden wird flächendeckend an die Vereine in Nordrhein-Westfalen verteilt.

Verbindlicher Qualifizierungsbaustein

Die Thematik der "Prävention und Intervention sexueller Gewalt im Sport" wird verbindlicher Bestandteil der Lizenzausbildungen des Landessportbundes.

Ehrenkodex

Am Ende jeder Lizenzmaßnahme wird der Ehrenkodex von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern unterzeichnet. Die freiwillige Selbstverpflichtung (Ehrenkodex) soll darüber hinaus von allen bereits in der Jugendarbeit tätigen Betreuerinnen und Betreuern (ÜL und Ehrenamt) unterschrieben werden.

Erweitertes Führungszeugnis

Die generelle Einführung des erweiterten Führungszeugnisses für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird nicht befürwortet (keine gesetzliche Grundlage). Im Rahmen der Entwicklung eines Präventionskonzepts einer Mitgliedsorganisation (siehe Punkt 1) wird die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses auch für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter empfohlen, wenn deren Funktion ein hohes Gefährdungspotential beinhaltet. Dabei sollten u.a. folgende Kriterien berücksichtigt werden:

  • Kontakthäufigkeit
  • Betreuungssituation in Ferienfreizeiten mit Übernachtungen
  • Vereinsfahrten zu Wettkämpfen mit Übernachtungen
  • Grad der Abhängigkeit (Spitzensport versus Breitensport)
  • Sportart

Ausbau der Kooperationen

Die Zusammenarbeit mit der Aktion Jugendschutz NRW (AJS) und anderen Fachstellen wird ausgebaut und weiter vernetzt.

Jährliche Berichterstattung

Es wird einmal im Jahr im Präsidium über den Stand der Umsetzung des Aktionsprogramms berichtet