Qualitätsbündnis
Ein Leitfaden für respektvolles- und verantwortungsbewusstes Miteinander in unserem Verein.
Einleitung
Sport kann für Kinder, Jugendliche und junge Menschen ein essenzieller Bestandteil des Lebens darstellen, um gesund heranwachsen zu können, soziale Kontakte zu knüpfen und Lebenserfahrung zu sammeln. Der Tanzclub DASH e. V. möchte dazu beitragen, dass unsere Kinder zu kompetenten und sozialen Erwachsenen heranreifen und ihre Persönlichkeit bestmöglich entwickeln.
Weil die Mitgliedschaft in unserem Verein auf der Freiwilligkeit dieser jungen Menschen außerhalb von Schulpflicht oder Ausbildung basiert und die Eltern uns ihre Kinder und Jugendlichen anvertrauen, sehen wir eine Verpflichtung darin, ihnen einen geschützten Raum zu bieten – frei von Gewalt, sexuellem Missbrauch, Diskriminierung und Rassismus. Der Schutz der uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen ist dem Vorstand, sowie allen weiteren Mitarbeitenden eine besondere Herzensangelegenheit.
Leider ist der Sport auch ein Feld für Täter*innen von sexualisierter, aber auch körperlicher und psychischer Gewalt. In unserem Verein gibt es keine Zugangsbeschränkungen, der Tanzclub DASH steht grundsätzlich allen Menschen offen. Auch wenn die Machtstrukturen und Hierarchien in unserem Verein sehr flach sind, bieten sie Raum und Möglichkeiten, ein Machtgefälle zwischen Trainer*innen, Kursassistent*innen, Betreuer*innen Tänzer*innen, sogar innerhalb der Trainingsgruppen unter den Sportler*innen zu erzeugen. Zudem ist Tanzen ein stark körperzentrierter Sport. An Trainings- und Wettkampfwochenenden sind gemeinsame Umkleiden sowie Übernachtungen in Gemeinschaftszimmern Bestandteil des Vereinsleben.
Es gibt also auch in unserem Verein potenzielle Gefahren, die durch präventive Maßnahmen eingegrenzt werden können, und so keinen Raum für jegliche Art von interpersoneller Gewalt bieten.
Deshalb hat der Vereinsvorstand entschieden, dass wir eine gemeinsame Haltung zu diesen Themen finden müssen. Risiken sollen gesucht und ein bewusster Umgang mit ihnen gefunden werden. Zu einigen Risiken und Alltagssituation wird es unterschiedliche Haltungen und Meinungen geben. Dennoch soll die Aufnahme in das Qualitätsbündnis und dieses Schutzkonzept einen Rahmen bieten, der eine Schnittmenge an gemeinsamer Haltung findet. Die Erstellung dieses Konzepts ist ein kontinuierlicher Prozess, der einer stetigen Weiterentwicklung und Verbesserung Bedarf. Dieser Herausforderung stellen wir uns.
Definitionen – Was verstehen wir unter interpersoneller Gewalt im Sport?
Machtmissbrauch
Machtmissbrauch liegt vor, wenn eine Person ihre überlegene Position oder Autorität dazu nutzt, andere Menschen zu kontrollieren, zu benachteiligen oder zu manipulieren – gegen deren Willen oder zum eigenen Vorteil. Dies kann in allen sozialen Kontexten geschehen, z. B. in der Familie, Schule oder beim Sport. Machtmissbrauch verletzt persönliche Grenzen und untergräbt Gleichwertigkeit.
Grenzverletzungen & Übergriffe
Grenzverletzungen sind Verhaltensweisen, die persönliche, körperliche oder emotionale Grenzen einer Person missachten – oft ohne bewusste böse Absicht. Sie können z. B. durch unangemessene Nähe, Sprache oder Berührungen entstehen.
Übergriffe sind schwerwiegendere Formen von Grenzverletzungen, die absichtlich und machtvoll ausgeführt werden. Sie sind klar übergriffig und beinhalten ein Missachten des Willens oder der Integrität des Gegenübers.
Körperliche (physische) Gewalt
Körperliche Gewalt bezeichnet jede Form von Gewaltanwendung, die den Körper eines Menschen schädigt, verletzt oder bedroht. Beispiele sind Schlagen oder Treten. Das Vorenthalten von medizinischer Hilfe oder auch das Zwingen zu körperlichen Handlungen fällt auch darunter.
Emotionale (psychische) Gewalt
Emotionale Gewalt umfasst Handlungen, die das seelische Wohlbefinden einer Person beeinträchtigen, ihre Würde verletzen oder sie manipulieren. Dazu gehören Beschimpfungen, Demütigungen, Drohungen, Einschüchterungen oder systematisches Ignorieren. Die Folgen sind oft schwerwiegende seelische Schäden.
Sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt ist jede Form von sexualisierter Handlung, die gegen den Willen einer Person geschieht oder unter Zwang, Druck oder Ausnutzung von Abhängigkeiten erfolgt. Dazu zählen z. B. unangemessene Berührungen, entwürdigende Kommentare, das Zeigen pornografischer Inhalte, Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch. Sie ist immer ein Ausdruck von Machtausübung, nicht von Sexualität.
Vernachlässigung
Vernachlässigung ist eine Form von Gewalt, bei der Kinder oder Jugendliche durch fehlende Fürsorge, Aufsicht oder Unterstützung in ihrem Wohl und ihrer Entwicklung beeinträchtigt oder gefährdet werden. Sie liegt vor, wenn notwendige körperliche, emotionale oder schützende Maßnahmen wiederholt oder dauerhaft unterlassen werden – auch ohne bewusste Absicht.
Unser Verein verurteilt jegliche Form der Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist.
Ziele der Prävention und Intervention bei interpersoneller Gewalt im Sport
Ziele des Sportvereins
Wir verpflichten uns, das Thema Schutz in all seinen Facetten zu betrachten und umzusetzen. Dies bedeutet, dass unser Schutzkonzept und unsere Maßnahmen alle Altersgruppen und alle Formen von Gewalt abdecken. Es geht darum, eine Atmosphäre zu schaffen, in der sich Mitglieder aller Altersklassen aktiv an der Gestaltung einer sicheren und unterstützenden Umgebung beteiligen. Unser Ziel ist es, eine Kultur des Hinsehens, der Beteiligung und der Achtsamkeit zu schaffen, in der sich jeder sicher und respektiert fühlt.
Wir sehen es als unseren Auftrag, alle Mitarbeitenden, insbesondere Trainer*innen, Kursassistent*innen und Betreuer*innen für das Thema sexualisierte Gewalt an Mädchen und Jungen im Sport zu sensibilisieren und für alle Mitglieder eine gewaltfreie Atmosphäre zu schaffen. Zum Schutzauftrag für die besonders zu schützende Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen gehört es ebenso, Maßnahmen zur Prävention und Intervention zu erarbeiten, diese zu kennen und innerhalb unserer Organisationsstrukturen zu verankern.
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor jeglicher Art von Gewalt. Im Rahmen der Garantenpflicht haben Sportvereine und -verbände die Aufgabe ihren minderjährigen Sportler*innen gegen jegliche Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer, emotionaler oder sexueller Art, zu schützen.
In unserem Verein streben wir danach, eine Kultur der Achtsamkeit zu etablieren, in der jedes Mitglied Verantwortung für einen grenzachtenden und respektvollen Umgang miteinander übernimmt sowie für den Schutz aller eintritt. Dies beinhaltet die Schulung aller Mitglieder in der Erkennung von Anzeichen von Missbrauch und Gewalt sowie in angemessenen Interventionsstrategien. Wir legen Wert darauf, dass sich jede Person – unabhängig vom Alter – bewusst ist, wie wichtig es ist, aufeinander achtzugeben und wie jede einzelne Person dazu beitragen kann, ein grenzwahrendes Sportumfeld zu schaffen.
Erste Bestandsaufnahme: Analyse der Akteur*innen im Verein & Risikoanalyse
Analyse der Akteur*innen
Unser Verein hat seine eigenen Strukturen, Aktivitäten, Kulturen und Routinen. Mit der Potenzial- und Risikoanalyse werden diese sichtbar gemacht. Mit den Erkenntnissen und dem Wissen aus der Analyse haben wir zielgerichtete Schutzmaßnahmen, Vereinbarungen und Regeln erarbeitet. Wesentliche Grundlage ist die Beteiligung möglichst vieler Akteur*innen, um alle Risikobereiche zu erfassen, aber auch, um mögliche Handlungsunsicherheiten von Mitarbeitenden zu berücksichtigen. Wir haben damit eine breite Auseinandersetzung angestoßen, die einen gemeinsamen Konsens ermöglicht und so die Verantwortungsübernahme aller fördert. Diese Risikoanalyse wurde in unserem Verein mit einer Gruppe aus Vertretungen der Bereiche Vorstand, Jugendvorstand, Elternschaft und Tänzern erstellt. Wir haben dabei folgende Bereiche besonders betrachtet:
- Kursbereich
- Externe Veranstaltungen
- Mehrtägiges Trainingslager
Um weitere Personengruppen über die genannte Arbeitsgruppe hinaus zu beteiligen und einen möglichst umfassenden Blick auf unseren Verein zu werfen, haben wir Eltern/Erziehungsberechtigte, Kinder und Betreuer*innen, zu unterschiedlichen Themenbereichen befragt und einbezogen.
Präventionsleitfaden und Umsetzung von Maßnahmen
Der Präventionsleitfaden macht aus dem abstrakten Thema „Schutz vor Gewalt“ ein konkretes Handlungs- und Regelwerk. Er hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen, klare Zuständigkeiten festzulegen und im Ernstfall schnell, korrekt und transparent reagieren zu können.
Zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit werden die festgelegten Maßnahmen regelmäßig überprüft, fortgeschrieben und an neue Erkenntnisse angepasst. Schulungen, Sensibilisierungsmaßnahmen sowie eine kontinuierliche Kommunikation im Verein tragen dazu bei, den Kinderschutz dauerhaft im Vereinsalltag zu verankern und als festen Bestandteil der Vereinskultur zu etablieren.
Vorbildfunktion der Leitung
Ein wertschätzendes und respektvolles Miteinander nach innen und nach außen ist die Basis unserer Vereinskultur und wird vom ehrenamtlichen Vorstand bewusst vorgelebt. Regelmäßige Schulungen sorgen dafür, das Bewusstsein zu fördern und erweitern.
Information und Einbeziehung aller Akteur*innen - Öffentlichkeitsarbeit
Alle Akteur*innen innerhalb des Vereins und auch externe Kooperationspartner*innen werden über dieses Konzept informiert und einbezogen. Die Verantwortlichen nutzen regelmäßig die Sitzungen, um über Vorfälle und die Abwicklung zu unterrichten. Unser Verein übernimmt eine Vorbildfunktion und zeigt Verantwortung im Rahmen der Prävention interpersoneller Gewalt. Hierzu sind auf der Homepage entsprechende Informationen und Ansprechpersonen sowie Fachberatungsstellen veröffentlicht und in unseren Räumlichkeiten ausgelegt, sodass Hilfesuchende schnellstmöglich Informationen und Unterstützung bekommen können.
Aufnahme des Themas in die Satzung
Durch die Implementierung des Themas in der Satzung stellt der Verein seine Präventionsarbeit auf solide Säulen und verankert das Thema Kinderschutz in seinen Richtlinien
Ansprechpersonen
An die Ansprechpersonen können sich alle bei Verdachtsfällen, Fragen oder auch akuten Situationen wenden. Fachberatung und die Arbeit mit Betroffenen zählt NICHT zu den Aufgaben der Ansprechpersonen. Hierzu werden Fachstellen informiert und einbezogen. Deren Mitarbeitende sind darauf spezialisiert, die Betroffenen zu betreuen, Verursacher*innen und Täter*innen zu beraten, therapeutisch aktiv oder ermittelnd tätig zu werden. Die Ansprechperson PSG unseres Vereins wurde gemäß der Vorgabe geschult und bildet sich zu dem Thema regelmäßig fort. Sie übernimmt die Koordination von Präventions- und Interventionsmaßnahmen und organisiert regelmäßige Schulungen. Die weiteren Ansprechpersonen werden in der Thematik ebenfalls regelmäßig geschult.
Der Vorstand wird über die Umsetzung der Maßnahmen regelmäßig informiert. Auf Grundlage des jährlichen Berichts wird überprüft, ob die Aktivitäten im Bereich der Prävention und Intervention interpersoneller Gewalt ausreichend sind oder ob Anpassungen notwendig sind. Bei konkretem oder vagem Verdacht, bei Fragen zum Thema und bei konkreten Vorfällen sind die Ansprechpersonen der erste Kontakt für alle Akteur*innen
Ansprechpersonen im Verein
Iris Model
Vorstand, PSG Ansprechpartnerin
mobil 0151-41621717
iris.model@dashev.de
Maria Johnen
PSG Ansprechpartnerin
mobil 0176 63117706
Tanja Kreutz
Betreuerin
Kreutz.t@gmx.de
Beccy Kniepen
Vorstand
Rebecca.Kniepen@dashev.de
Leon Michels
Tainer
Michelsleon53@gmx.de
Externe Fachberatungsstellen
Katja Lauscher
Teamleitung Allgemeiner Sozialer Dienst Eifel
Zollernstraße 10, 52070 Aachen
Tel. 0241/5198-2491
katja.lauscher@staedteregion-aachen.de
Michael Leblanc
Leiter der Beratungsstelle, Dipl. Sozialpädagoge, Systemischer Berater (DGSF)
Laufenstraße 22, 52156 Monschau
+49 2472 804515
+49 2472 804757
mleblanc@eb-caritas.de
Kinder und Jugendtelefon Nummer gegen Kummer: 116111
N.I.N.A.: Nationale Informations- und Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend. Hotline: 0800 22 55 530
Einstellung und Qualifizierung von Mitarbeitenden
Der Vorstand unseres Vereins legt fest, dass mit Trainer*innen und Kursassistent*innen sowie Betreuer*innen und weiteren Mitarbeitenden im Vorfeld ihrer Tätigkeit ein Informationsgespräch geführt wird, mit dem Ziel ihnen Handlungssicherheit für ihre Arbeit zu geben. Darin einbezogen sind:
- Der Ehrenkodex und die damit verbundene Verpflichtungserklärung im Umgang Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen,
- Die Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
- die zur Kenntnisnahme der vereinsinternen Verhaltensregeln.
- Die geplanten und regelmäßig durchgeführten Schulungen, die je nach Personengruppe verpflichtend sind und in einem Schulungsplan dokumentiert werden
- Mögliche Qualifizierungen und Lizenzausbildungen
Ehrenkodex als Instrument der Selbstverpflichtung
Der Ehrenkodex im Sport dient als Selbstverpflichtung für alle Mitarbeitenden und ist ein zentrales Instrument zur Prävention und Intervention bei Grenzverletzungen und Gewalt. Er beinhaltet klare Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und jede unterzeichnende Person verpflichtet sich, diese einzuhalten. Unser Verein stellt sicher, dass alle Mitarbeitende klare Anweisungen zum Umgang mit interpersoneller Gewalt erhalten und fordert von ihnen, den Ehrenkodex zu unterzeichnen.
Das erweiterte Führungszeugnis
In unserem Verein ist es verpflichtend, dass alle Vorstandsmitglieder, Trainer*innen, Kursassistent*innen und Betreuer*innen ein erweitertes Führungszeugnis im 5-jährigen Rhythmus vorlegen. Wir unterstützen sich aktiv bei der Beantragung und stellen sicher, dass der Prozess klar und transparent ist. Die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis erfolgt vor der Aufnahme der Tätigkeit. Workshop-Trainer*innen oder kurzfristig ernannte Betreuer*innen werden müssen eine „Persönliche Verpflichtungserklärung“ unterzeichnen. Das Ausstellungsdatum des erweiterten Führungszeugnisses darf bei Einsichtnahme nicht älter als 3 Monate sein.
Verhaltensleitlinien zum respektvollen Umgang miteinander
Die vereinsinternen Verhaltensleitlinien bilden die Basis für ein sicheres, respektvolles und unterstützendes Miteinander. Die Leitlinien werden beim Eintritt in unseren Verein oder bei einer Veränderung der Tätigkeit im Verein ausgehändigt und sind verbindlich einzuhalten. Die Leitlinien können in der Anlage eingesehen werden.
Beschwerdemanagement & Krisenintervention
Beschwerdemanagement & Kriseninterventionsplan
Unser Verein übernimmt Verantwortung für ein Krisenmanagement, das den Schutz, die Interessen und die Integrität der Betroffenen wahrt und hat einen entsprechenden Leitfaden erstellt. In diesem Sinne wurde ein Interventionsplan für Beschwerden und Vorfälle entwickelt, und ist verbindlich von den Verantwortlichen einzuhalten. Der Plan enthält auch die Rehabilitation von zu Unrecht verdächtiger Personen. Die Umsetzung der Rehabilitationsmaßnahmen erfolgt durch die benannte Ansprechperson den Vorstand und – sofern erforderlich – externe Fachstellen und beinhaltet, die fortlaufende Sicherstellung des Schutzes der betroffenen Person, eine sensible und fachlich begleitete Aufarbeitung des Vorfalls, so fern als erforderlich erachtet die Vermittlung geeigneter Unterstützungs- und Beratungsangebote und ein Angebot zur individuellen Begleitung bei der Rückkehr in den Sportbetrieb. Alle Maßnahmen orientieren sich am Wohl der betroffenen Person und erfolgen transparent, vertraulich und unter Vermeidung zusätzlicher Belastungen. Ziel der Rehabilitation ist es, Vertrauen wiederherzustellen, Teilhabe zu ermöglichen und. weiteren Gefährdungen wirksam vorzubeugen.
Abgeschlossene Fälle werden vom Krisenteam reflektiert, um mögliche Schwachstellen aufzudecken und präventive Konsequenzen daraus zu ziehen.
Für Betroffene und ihre Angehörigen und Kontaktpersonen besteht die Möglichkeit, auch nach Abschluss des Falles durch ein Krisenteam betreut zu werden. Das Krisenteam besteht aktuell aus dem Vorsitzenden, der Sportwartin und den Ansprechpartnern. Bei Bedarf wird die externe Beratungsstelle hinzugezogen.